Die nachstehenden Miet- und Zahlungsbedingungen werden im Falle eines Buchungsauftrages Bestandteil des Vertrages zwischen Dagmar Kübler (Vermieter) und dem Mieter.
§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel
Ferienwohnung Fellbach Mozart42
Es gilt die in dem Mietobjekt ausgelegte Hausordnung. Diese wird dem Mieter bei Anreise ausgehändigt.
Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.
(3) Dem Mieter wird ein Gast-WLAN eingerichtet. Die Nutzungsbedingungen werden dem Mieter vor Ort ausgehändigt und sind separat zu unterzeichnen.
(4) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit Haustür-/Wohnungsschlüssel.
§ 2 Mietzeit, An-und Abreise
(1) Das Mietobjekt wird für die Zeit vom Anreisetag bis zum Abreisetag an den Mieter vermietet.
(2) Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 15 Uhr.
(3) Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis 11 Uhr.
(4) Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und den/die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen. Beschädigungen während der Mietzeit sind bei Abreise entsprechend zu melden und gegebenenfalls zu ersetzen.
§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise
(1) Der Betrag ist mit der Buchungsbestätigung / Rechnung zur Zahlung fällig.
(2) Eine Kaution in Höhe von € 200,00 ist vor Ort bei Anreise zu entrichten und wird nach der Mietzeit per Überweisung / bar erstattet.
(3) Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung vom Mietvertrag zurückzutreten und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn, ist der Vermieter berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar wie folgt:
- bis 60 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Bei Neuvermietung wird dem Mieter ein prozentualer Anteil auf die Entschädigung erstattet.
(2) Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Der Vermieter kann dem Eintritt des Ersatzmieters widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises.
(4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters
(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
(3) Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjekts wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietpreis verbleibt bei dem Vermieter.
(4) Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet.
(5) Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese liegt im Mietobjekt aus.
§ 6 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts.
(2) Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§ 7 Schriftform, Salvatorische Klausel
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.